
Glasfaser in der Mietwohnung: Was Sie als Mieter wissen sollten
Sie wohnen zur Miete und möchten Highspeed-Internet per Glasfaser? Wir zeigen Ihnen, welche Rechte Sie als Mieter haben und was Sie bei der Installation beachten müssen. Erfahren Sie, wie Sie Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung überzeugen.
Mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland wohnt zur Miete. Sie alle sind von Entscheidungen ihres Vermieters oder ihrer Vermieterin abhängig – so auch bei der Infrastruktur für schnelles Internet. Beim Ausbau von Glasfaser sollten Mieter und Vermieter an einem Strang ziehen. Denn beide Seiten profitieren.

Diese Vorteile hat Glasfaser für Mieter und Vermieter
Glasfaser nützt beiden Seiten. Als Mieterin oder Mieter erhalten Sie dauerhaft schnelles, stabiles und energieeffizientes Internet. Glasfaser erleichtert die Arbeit im Homeoffice und auch das Privatleben, falls Sie Smart-Home-Geräte nutzen, Serien streamen oder ganz einfach das beste verfügbare Internet haben wollen.
Für Vermieterinnen und Vermieter steigert Glasfaser den Wert der Immobilie – und langfristig die Zufriedenheit ihrer Mieter. DSL wird verschwinden, Glasfaser bleiben. Immer mehr Mieterinnen und Mieter setzen einen Glasfaseranschluss voraus. Ausführliche Infos für Eigentümer bieten wir in einem separaten Artikel.
Die gute Nachricht: In der Ausbauphase übernehmen Internetanbieter meist die kompletten Anschlusskosten für das Gebäude, sofern mindestens eine Mietpartei einen Vertrag abschließt. Die Kosten für zusätzliche Arbeiten am Netz innerhalb des Gebäudes können sich Mieter und Vermieter teilen – über ein Glasfaserbereitstellungsentgelt. Maximal möglich sind 5 Euro pro Monat, also 60 Euro pro Jahr. Dies ist für bis zu neun Jahre möglich, also 540 Euro. Das ist für beide Seiten ein guter Kompromiss: Mieter bekommen das beste Internet und Vermieter einen Ausgleich ihrer Investitionen. Sind die Kosten höher, muss sich der Vermieter mit dem Internetanbieter einigen, wer sie übernimmt.

Mit diesen Argumenten überzeugen Sie Vermieter von Glasfaser
Zögert Ihr Vermieter oder die Hausverwaltung? Dann finden Sie hier zentrale Argumente:
1. Ein Glasfaseranschluss erhöht den Wert des Hauses. Andersherum: In Zeiten zunehmender Digitalisierung und Homeoffice lassen sich Wohnungen ohne Glasfaser künftig schwieriger vermieten.
2. Oft gibt es Hausanschlüsse zum Nulltarif. Wenn ein Mieter oder eine Mieterin frühzeitig Glasfaser bucht, schließen Internetanbieter das Haus meist kostenfrei an. Später kosten Anschlüsse 800 bis 2.500 Euro oder mehr.
3. Fallen Kosten für die Errichtung eines Glasfasernetzes im Haus an, können Vermieterinnen und Vermieter sie über das Glasfaserbereitstellungsentgelt umlegen: 60 Euro pro Jahr, 540 Euro über maximal neun Jahre.
4. Nur Glasfaser kann das das wachsende Datenvolumen zuverlässig bewältigen. Andere Technologien stoßen bereits an Grenzen. DSL schalten die Anbieter perspektivisch ab.
5. Moderne Glasfaser-Verlegung erfolgt schonend. Die Bauunternehmen müssen für den Hausanschluss meist nicht graben, führen die Kabel über eine nur münzgroße Bohrung ins Haus und nutzen für die Verkabelung im Gebäude möglichst vorhandene Leitungswege.
6. Es ist besser, proaktiv zu handeln. Denn Gebäudeeigentümer müssen erstmalige Glasfaserverlegung dulden und dürfen dies nur mit sachlichen Gründen verweigern.
7. Auch Eigentümergemeinschaften können nicht blockieren. Sie müssen „dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität“ laut § 20 Abs. 2 Nr. 4 WEG zustimmen.

FAQ: Fragen und Antworten für Mieterinnen und Mieter
Rechtliche Lage: Können Vermieter Glasfaser ablehnen?
Wenn Mieter Glasfaser buchen, dürfen Telekommunikationsunternehmen ihr Glasfasernetz bis in die Räume des Kunden führen. Gibt es bereits Glasfaser im Gebäude, muss das Unternehmen diese Kabel vorrangig mitnutzen. Ist keine vorhanden oder kann deren Nutzung nur mit spürbaren Qualitätseinbußen erfolgen, verlegt das Unternehmen neue und die Gebäudeeigentümerin oder der Gebäudeeigentümer muss dies dulden. Nein sagen können Eigentümer im Einzelfall nur aus sachlichen Gründen, zum Beispiel wenn die Arbeiten erhebliche bauliche Eingriffe bedeuten, den Denkmalschutz oder die Statik des Gebäudes gefährden. Dieses Recht ergibt sich aus § 145 TKG – Mieterinnen und Mieter können ihren Vermieter darauf hinweisen, falls er nicht kooperiert.
„Ich will kein Glasfaser“ – ist der Anschluss für Mieter dennoch Pflicht?
Sie müssen den Anschluss nicht nutzen. Den Bau müssen Sie aber zulassen:
Sie können den Ausbau außerhalb ihrer Wohnung nicht verhindern, sofern Ihre Nachbarn schnelles Internet wünschen. Mieter müssen bauliche Veränderungen im Gemeinschaftseigentum dulden.
Vermieter dürfen sogar eine Glasfaser-Dose in jeder Mietwohnung installieren lassen, sofern sie mindestens drei Monate vorher schriftlich eine Modernisierungsankündigung vorlegen.
Kosten: Können Vermieter eine Mieterhöhung für Glasfaser verlangen?
Vermieter können über die Nebenkosten ein Glasfaserbereitstellungsentgelt erheben, um eigene Kosten zu finanzieren. § 72 TKG räumt ihnen dieses Recht ein. Das Entgelt beträgt maximal 5 Euro brutto pro Monat und Wohnung für höchstens neun Jahre. Dies ist an Bedingungen geknüpft: Es muss sich um ein reines FTTH-Netz handeln, das an ein öffentliches Hochgeschwindigkeitsnetz angeschlossen ist. Zudem müssen die Mieterinnen und Mieter ihren Anbieter, unter allen vor Ort verfügbaren Anbietern, frei wählen können.
Alternativ können Vermieterinnen und Vermieter eine klassische Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB erheben. Sie können bis zu 8 Prozent der Kosten auf die jährliche Nettokaltmiete aufschlagen. Auch hier gibt es Bedingungen: Die Glasfaser-Infrastruktur muss Eigentum des Gebäudeinhabers sein, nicht Eigentum eines Netzbetreibers, und der Inhaber muss sich dann auch um den störungsfreien Betrieb kümmern bzw. dies an ein Telekommunikationsunternehmen delegieren.
Mehrfamilienhaus: Muss sich die ganze Hausgemeinschaft auf einen Glasfaser-Anbieter einigen?
Nein, eine Einigung ist nicht zwingend erforderlich, hat aber praktische Vorteile. Typischerweise erschließt zunächst ein Anbieter das Mehrfamilienhaus. Er kann dabei den gesamten Ausbau in einem Zuge übernehmen. Netzbetreiber müssen aber die hausinterne Verkabelung (NE4) für verschiedene Diensteanbieter unter den Bedingungen des § 145 Abs. 3 TKG öffnen. Gibt es mehrere Anbieter an ihrer Adresse, können Verbraucherinnen und Verbraucher zwischen mehreren Angeboten wählen. Wichtig: Niemand muss Glasfaser nutzen. Die alten DSL- und Kabelinternet-Anschlüsse bleiben regelmäßig, während andere bereits Glasfaser nutzen.
Inhouse-Verkabelung: Wie kommt Glasfaser in meine Wohnung?
Bei vollwertigen Glasfaseranschlüssen (auf Englisch: fiber to the home, FTTH) verlegen Fachkräfte Glasfasern vom Hausübergabepunkt (HÜP) bis in jede Wohnung, wo sie eine spezielle Glasfaserdose (GF-TA) installieren. Sobald die Glasfaserdose aktiv ist, können Sie Glasfasermodem und Router anschließen.
Hardware: Welche Geräte brauche ich für Glasfaser?
Die Glasfaserdose ist der Übergabepunkt in Ihrer Wohnung. Hier schließen Sie das Glasfasermodem an, auch Optical Network Terminal (ONT) genannt. Es wandelt die Daten, die per Licht übermittelt wurden, in elektrische Signale um. Ein Router verteilt dann die Signale, zum Beispiel über WLAN. Oft sind Modem und Router ein Gerät, viele Internetanbieter bieten sie zur Miete oder zum Kauf an. Sie können jedoch selbst entscheiden und eigene Geräte anschließen. Achten Sie darauf, dass Ihre eigenen Geräte für hohe Geschwindigkeiten geeignet sind, um Ihren neuen Anschluss nicht versehentlich zu drosseln.