
Haustürverkauf und Telefonvertrieb: Was Sie zu Glasfaserverträgen wissen sollten
Der Glasfaserausbau boomt, und viele Anbieter setzen auf Vertreter an der Haustür. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie beim Vertrag achten müssen. Außerdem: Können Sie den Glasfaser-Anbieter wechseln?
Deutschland bekommt flächendeckend Glasfaser – das Ausbautempo ist hoch. Täglich suchen tausende Kundinnen und Kunden Beratung, vergleichen Angebote und schließen Verträge für schnelles Internet. Dabei tauchen Fragen auf, die auch den Vertriebsweg der Verträge selbst betreffen.

So können Sie einen Glasfaservertrag abschließen
Vier Wege dominieren. Sie haben die Wahl:
An der Haustür: Von Haustürvertretern erhalten Sie persönliche Beratung. Noch vor Vertragsschluss müssen Sie eine Vertragszusammenfassung erhalten. Nach Vertragsabschluss haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Am Telefon: Sie können gezielte Nachfragen stellen und eventuell ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis verhandeln. Anbieter dürfen Sie nur anrufen, wenn Sie vorher zugestimmt haben. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht gilt.
Online: Digital können Sie in Ruhe günstige Tarife vergleichen. Auch hier gilt das 14-tägige Widerrufsrecht.
Im Laden: Persönliche Beratung in ruhiger Atmosphäre bei großen Anbietern oder lokalen Stadtwerken. Beachten Sie: Bei Verträgen im Geschäft haben Sie kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Darüber hinaus bieten manche Unternehmen Infoveranstaltungen vor Ort an.
Checkliste: So erkennen Sie seriöse Glasfaser-Verkäufer an der Haustür
Verunsicherte Verbraucherinnen und Verbraucher befürchteten immer wieder eine „Glasfaser-Betrugsmasche“. Denn Haustürgeschäfte sind nicht alltäglich, für Glasfaser aber der Vertriebsweg Nummer 1. Die Glasfaserbranche hat sich einen Verhaltenskodex auferlegt: Ein seriöser Glasfaser-Vertreter zeigt klar, wer er ist, drängt nicht, informiert vollständig und respektiert ein „Nein“.
1. Ausweis & Firmenlogo sichtbar?
Fotoausweis mit Namen und Firma zeigt er sofort.
Kleidung oder Anstecker tragen eindeutig das Logo des Anbieters.
2. Offene Ansprache?
Vertreter sagt gleich zu Beginn, dass er Glasfaserverträge verkauft.
Keine Vorwände wie „Wir müssen nur die Leitung prüfen“.
3. Respektvolles Verhalten?
Kein Drängen, keine langen Diskussionen, kein Überrumpeln.
Bei einem klaren „Nein“ oder einem Schild „Keine Werbung“ geht der Verkäufer.
4. Vertragsunterlagen vollständig?
Sie erhalten vor einer Unterschrift ein Produktinformationsblatt, eine Vertragszusammenfassung gemäß § 54 Telekommunikationsgesetz sowie Widerrufsbelehrung und -formular.
Alles liegt Ihnen schriftlich vor, auf Papier oder elektronisch.
5. Hinweis aufs Widerrufsrecht?
Der Vertreter erläutert Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht.
Er nennt alle Wege, wie Sie widerrufen können, etwa per Post, E-Mail und online.

Vertrieb am Telefon: So holen Sie sich ein gutes Angebot
Anbieter beraten und verkaufen auch häufig telefonisch. Nach dem Haustür-Besuch können Sie bei dieser Gelegenheit Fragen stellen, die Ihnen zuvor nicht eingefallen sind. Verbraucherschützer raten, bei unerwarteten Anrufen jedoch skeptisch zu sein. Sogenannte „Cold Calls“ – Anrufe, denen Sie nicht zugestimmt haben – sind in Deutschland unzulässig. Unerlaubte, aufdringliche Werbeanrufe können Sie der Bundesnetzagentur melden.
Führen Sie ein Gespräch, können Sie gezielt nach einzelnen Schritten der Installation und Angeboten fragen, etwa einem kostenfreien Hausanschluss. Notieren Sie sich alle Angebote und Aussagen. Bitten Sie die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter außerdem um schriftliche Bestätigung.
Wie lange dauert es vom Vertragsabschluss bis zum Start?
Die Wartezeit variiert erheblich je nach Ausbauphase. Ist Glasfaser bereits bis ins eigene Zuhause verlegt, dauert die Aktivierung üblicherweise nur zwei bis sechs Wochen.
Im Ausbaugebiet werben Anbieter üblicherweise so lange, bis 30 bis 40 Prozent der Haushalte einen Anschluss buchen. Haben sie diese Quote erreicht, beginnen die Bauarbeiten. Bis zum funktionierenden Anschluss können mehrere Jahre vergehen.

FAQ: Fragen und Antworten zum Glasfaservertrag
Ausgaben: Was kostet Glasfaser?
Hier müssen Sie unterscheiden zwischen
einmaligen Anschlusskosten: Während der Ausbauphase erhalten Sie Ihren Hausanschluss meist gratis. Sind Sie Mieter, kann Ihr Vermieter Baukosten innerhalb des Hauses auf Sie umlegen – bis zu 60 Euro pro Jahr über die Nebenkosten, maximal 540 Euro in neun Jahren. Entscheiden Sie sich als Eigentümer zu spät für Glasfaser, sind Anschlusskosten für das Gebäude von 800 bis 2.500 Euro üblich, teils mehr.
monatlichen Gebühren: Sie variieren je nach Anbieter und nach gebuchter Leistung. Jedes Unternehmen entscheidet selbst über ihre Höhe. Achten Sie auf Zusatzkosten für den WLAN-Router und mögliche Preiserhöhungen nach anfänglichen Aktionsrabatten.
Dauer: Wie lange bin ich an einen Glasfaseranbieter gebunden?
Nach Telekommunikationsgesetz dürfen Erstverträge maximal 24 Monate Mindestlaufzeit haben, danach können Sie monatlich kündigen.
Änderungen: Wie läuft der Anbieterwechsel bei einem Glasfaseranschluss?
Nach maximal 24 Monaten Vertragslaufzeit können Sie kündigen oder wechseln. Falls es andere Glasfaseranbieter an Ihrer Adresse gibt, beauftragen Sie den neuen Anbieter und dieser übernimmt die Umschaltung und kündigt beim Altanbieter. Sie können auch von Glasfaser zurück zu DSL oder Kabelinternet wechseln. Allerdings verlieren Sie dann alle Vorteile, die Ihnen die Glasfasertechnologie bietet.